Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Informationsfreiheitsrecht
Die Informationszugangsregelungen auf Bundes- und Landesebene bezwecken die Herstellung von Transparenz in Bezug auf amtliche Informationen. Sie bergen jedoch auch die Gefahr in sich, dass sie von Unternehmen missbräuchlich dazu benutzt werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Konkurrenzuntern...
Verfasser: | |
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Weitere Beteiligte: | |
FB/Einrichtung: | FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dokumenttypen: | Dissertation/Habilitation |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2015 |
Publikation in MIAMI: | 28.01.2015 |
Datum der letzten Änderung: | 27.07.2015 |
Reihe: | Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 11 |
Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Schlagwörter: | Informationsfreiheit; Informationszugang; Informationsfreiheitsgesetz; IFG; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; § 6 IFG; Abwägung; Grundgesetz |
Fachgebiet (DDC): | 340: Recht
342: Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
Lizenz: | CC BY-NC-ND 3.0 DE |
Sprache: | Deutsch |
Anmerkungen: | Auch im Buchhandel erhältlich: Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Informationsfreiheitsrecht / Marius Prinz. – Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2015. – XXV, 332 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 11), ISBN 978-3-8405-0116-6, Preis: 21,70 EUR |
Format: | PDF-Dokument |
ISBN: | 978-3-8405-0116-6 |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-51339404182 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-51339404182 |
Onlinezugriff: | diss_prinz_buchblock.pdf |
Die Informationszugangsregelungen auf Bundes- und Landesebene bezwecken die Herstellung von Transparenz in Bezug auf amtliche Informationen. Sie bergen jedoch auch die Gefahr in sich, dass sie von Unternehmen missbräuchlich dazu benutzt werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Konkurrenzunternehmen auszuforschen. Die Arbeit widmet sich zunächst einer Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Informationsfreiheitsrechts mit besonderem Augenmerk auf den Geheimnisschutz. Sodann geht sie der Frage nach, inwiefern Änderungsbedarf an den gesetzlichen Regelungen und an der Gesetzesanwendung besteht. Im Vordergrund steht neben der Untersuchung möglicher Gesetzesänderungen die Ausdifferenzierung der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Unternehmen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Zu diesem Zweck werden Kriterien für die abstrakte Bewertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und öffentlichem Informationsinteresse aufgestellt und auf beispielhaft ausgewählte Auskunftsgegenstände angewendet. Das Abwägungsergebnis lässt Rückschlüsse auf das Verhältnis der Wertigkeit des öffentlichen Informationsinteresses im Vergleich zum Geheimhaltungsinteresse der Unternehmen nach der gegenwärtigen Rechtslage zu. Diese bilden schließlich den Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob eine verfassungsrechtliche Verbürgung der Informationsfreiheit de lege ferenda zu einer ausgeglicheneren Ausgestaltung der Abwägung beitragen kann.