Immunhistochemische Untersuchungen zum morphologischen Nachweis eines Rechtsherzversagens bei Alkohol- und Opioid-Intoxikationen
Die Intoxikation mit Alkohol oder Opioiden ist ein lebensbedrohendes Ereignis und kann über variable Pathomechanismen zum Tod führen. Das akute Rechtsherzversagen ist eine denkbare Pathophysiologie, welche aufgrund des bislang fehlenden morphologisch-histologischen Nachweises unzureichend untersucht...
Verfasser: | |
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Weitere Beteiligte: | |
FB/Einrichtung: | FB 05: Medizinische Fakultät |
Dokumenttypen: | Dissertation/Habilitation |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2012 |
Publikation in MIAMI: | 20.05.2012 |
Datum der letzten Änderung: | 07.06.2016 |
Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Schlagwörter: | Intoxikation; Alkohol; Opioide; Heroin; Rechtsherzversagen; Immunhistochemie; Myokardischämie |
Fachgebiet (DDC): | 610: Medizin und Gesundheit |
Lizenz: | InC 1.0 |
Sprache: | Deutsch |
Format: | PDF-Dokument |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-40459335427 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-40459335427 |
Onlinezugriff: | diss_hansen.pdf |
Die Intoxikation mit Alkohol oder Opioiden ist ein lebensbedrohendes Ereignis und kann über variable Pathomechanismen zum Tod führen. Das akute Rechtsherzversagen ist eine denkbare Pathophysiologie, welche aufgrund des bislang fehlenden morphologisch-histologischen Nachweises unzureichend untersucht wurde. Alkohol- und Opioidintoxikationen gehen mit einer Depression des zentralen Nervensystems einher, eine pulmonalarterielle Drucksteigerung wurde ebenfalls beschrieben. Die immunhistochemische Untersuchung des Myokards erlaubt eine Detektion und seitengetrennte Diskrimination prävalenter Nekrosen. In zwei Studiengruppen wurden Fälle akut letaler Alkohol- respektive Opioidintoxikationen auf myokardiale Nekrosen untersucht, dazu wurden Schnitte aus rechtem und linkem Ventrikel immunhistochemisch angefärbt und graduiert. In den Studiengruppen überwogen signifikant rechtsventrikuläre Myokardnekrosen, dies ist als morphologisches Korrelat für ein todesursächliches Rechtsherzversagen zu werten.