Die Strafbarkeit des Eigendopings

Am 18.12.2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet einen Straftatbestand, der bis dahin im deutschen Strafrecht nicht existierte. Nach diesem macht sich – vereinfacht – ein Sportler strafbar, wenn er sich selbst dopt. Zuvor beschränkte sich die Strafbarkeit für den Athleten im...

Author: Eising, Felix
Further contributors: Heghmanns, Michael (Thesis advisor)
Division/Institute:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Document types:Doctoral thesis
Media types:Text
Publication date:2018
Date of publication on miami:05.06.2018
Modification date:05.06.2018
Series:Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster / Reihe III, Bd. 30
Publisher: readbox unipress in der readbox publishing GmbH
Edition statement:[Electronic ed.]
Subjects:Doping; Eigendoping; Selbstdoping; Anti-Doping-Gesetz; Rechtsgutstheorie; Rechtsgut; Betrug
DDC Subject:340: Recht
610: Medizin und Gesundheit
796: Sportarten, Sportspiele
License:CC BY-ND 4.0
Language:German
Notes:Auch im Buchhandel erhältlich: Die Strafbarkeit des Eigendopings / Felix Eising. – Münster : Readbox Unipress, 2018. – X, 248 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 30), ISBN 978-3-8405-0175-3, Preis: 22,40 EUR
Format:PDF document
ISBN:978-3-8405-0175-3
URN:urn:nbn:de:hbz:6-78189663007
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-78189663007
Digital documents:diss_eising_buchblock.pdf

Am 18.12.2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet einen Straftatbestand, der bis dahin im deutschen Strafrecht nicht existierte. Nach diesem macht sich – vereinfacht – ein Sportler strafbar, wenn er sich selbst dopt. Zuvor beschränkte sich die Strafbarkeit für den Athleten im Wesentlichen auf den Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge. Im Übrigen war vor allem die Fremdanwendung strafbewehrt. Neben anderen rechtlichen Problemen, die das Gesetz mit sich bringt, ist insbesondere die Legitimität des neuen Tatbestandes zweifelhaft. Es ist fragwürdig, ob sich die Grenzen staatlichen Strafens aus der Rechtsgutstheorie in ihrer systemkritischen Dimension ergeben oder ausschließlich aus der Verfassung. Am Ende der Arbeit kann beantwortet werden, ob der Eigendopingtatbestand die im Verlauf der Untersuchung herausgearbeiteten Anforderungen, denen ein Strafgesetz gerecht werden muss, erfüllt.