Rechtsanwendung im Usus modernus : eine Fallstudie zum Erbrecht der halben Geburt

Die Arbeit hat einen Lübecker Erbrechtsstreit aus der Mitte des 18. Jahrhunderts zum Gegenstand, der erstinstanzlich vom Lübecker Rat, abschließend aber vom Reichskammergericht in Wetzlar entschieden wurde. Inhaltlich ging es um das Erbrecht vollbürtiger und halbbürtiger Verwandter. Während die Kläg...

Author: Doms, Matthias
Further contributors: Oestmann, Peter (Thesis advisor)
Division/Institute:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Document types:Doctoral thesis
Media types:Text
Publication date:2010
Date of publication on miami:04.11.2010
Modification date:10.11.2021
Edition statement:[Electronic ed.]
Subjects:Rechtsanwendung; Usus modernus; Fundata intentio-Theorie; Fallstudie; halbe Geburt; Erbrecht der halben Geburt
DDC Subject:340: Recht
License:InC 1.0
Language:German
Notes:Die Dissertation ist 2019 als hybride Veröffentlichung in der Reihe "Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster" erschienen: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-23139692509
Format:PDF document
URN:urn:nbn:de:hbz:6-96419502391
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-96419502391
Related records:
  • previous version of:
    • urn:nbn:de:hbz:6-23139692509
Digital documents:diss_doms.pdf

Die Arbeit hat einen Lübecker Erbrechtsstreit aus der Mitte des 18. Jahrhunderts zum Gegenstand, der erstinstanzlich vom Lübecker Rat, abschließend aber vom Reichskammergericht in Wetzlar entschieden wurde. Inhaltlich ging es um das Erbrecht vollbürtiger und halbbürtiger Verwandter. Während die Klägerin eine halbbürtige Schwester der Mutter der Verstorbenen war, war der beklagte Lübecker Bürgermeister ein vollbürtiger Bruder des Vaters derselben. Letzterer nahm das Erbrecht für sich allein in Anspruch. Die Arbeit betrifft Fragen zum Verhältnis des rezipierten römischen Rechts und der einheimischen deutschen Rechte im Usus modernus, zum Umgang mit der herrschenden Lehre in der juristischen Argumentation, zur Bedeutung des Naturrechts und zu dessen Verhältnis zum positiven Recht sowie zur Einbeziehung alter Rechtsquellen in die juristische Argumentation. Diesen Fragen widmet sich die Arbeit im Rahmen einer ausführlichen Darstellung der zugrundeliegenden Quelle.