Koch und Oberkellner : Die Rolle von MfS und DDR-Staatsanwaltschaft in politischen Strafverfahren (1958-1989)

Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR neben dem MfS die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Die Untersuchung geht der Rolle und dem Verhältnis beider Akteure in der politischen Strafjustiz im Zeitraum von 1958 bis 1989 nach. Im Zentrum der Analyse steht die Auswertung von 80 Unte...

Verfasser: Richter, Sebastian
Weitere Beteiligte: Vormbaum, Moritz (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2023
Publikation in MIAMI:30.11.2023
Datum der letzten Änderung:14.12.2023
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Politische Strafjustiz; Ministerium für Staatssicherheit (MfS); Staatsanwaltschaft; Fallanalyse; DDR; Rechtsgeschichte
Fachgebiet (DDC):320: Politikwissenschaft
340: Recht
Lizenz:CC BY-ND 4.0
Sprache:Deutsch
Hochschulschriftenvermerk:Münster (Westfalen), Univ., Diss., 2023
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-68938472587
Weitere Identifikatoren:DOI: 10.17879/68938475169
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-68938472587
Onlinezugriff:diss_richter_2023.pdf

Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR neben dem MfS die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Die Untersuchung geht der Rolle und dem Verhältnis beider Akteure in der politischen Strafjustiz im Zeitraum von 1958 bis 1989 nach. Im Zentrum der Analyse steht die Auswertung von 80 Untersuchungsvorgängen zu Äußerungsdelikten, die im MfS ermittelt und von Staatsanwälten zur Anklage gebracht wurden. Die Kernfrage lautet, ob und wie das MfS im Widerspruch zur gesetzlich normierten Leitung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft den Gang „alltäglicher“ politischer Strafverfahren bestimmen konnte. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass sich das MfS Steuerungsmöglichkeiten in der politischen Strafjustiz langfristig sichern konnte, indem es seit den 1960er-Jahren im Regelfall auf eine zumindest formale Rechtsförmigkeit seiner äußerlich sichtbaren Ermittlungsarbeit geachtet hat. Hinter der Fassade StPO-konformen Handelns agierte es jedoch mit inoffiziellen Methoden. Auch kam die Staatsanwaltschaft ihrer gesetzlichen Aufgabe nur mit wichtigen Abstrichen nach. Ihre Rolle gegenüber dem MfS und ihre Bedeutung in den Verfahren sind gleichwohl lange unterschätzt worden. Die Fallanalysen, vor allem die Vergleiche von MfS-Ermittlungsberichten und Anklageschriften, machen die politische Strafjustiz der DDR als äußerlich regelorientiertes, im MfS geheimpolizeilich, politisch und rechtlich vorselektiertes sowie von Staatsanwälten juristisch und ideologisch nachpräpariertes Sanktionsinstrument der SED-Herrschaft deutlich.