Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern : ein deutsch - U.S.-amerikanischer Vergleich
Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet Akteuren der Wirtschaft eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Bzgl. der Frage, ob auch ein Verbraucher von einem Schiedsverfahren profitieren kann, stehen Rechtsprechung und Literatur kritisch gegenüber. Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel zu unte...
Verfasser: | |
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Weitere Beteiligte: | |
FB/Einrichtung: | FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dokumenttypen: | Dissertation/Habilitation |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2019 |
Publikation in MIAMI: | 16.08.2019 |
Datum der letzten Änderung: | 16.08.2019 |
Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Schlagwörter: | Schiedsvereinbarungen; Kollisionsrecht; Rechtsvergleich; Schiedsverfahren; Verbraucher |
Fachgebiet (DDC): | 340: Recht |
Lizenz: | CC BY-NC-ND 4.0 |
Sprache: | Deutsch |
Format: | PDF-Dokument |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-64109547807 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-64109547807 |
Onlinezugriff: | diss_klein.pdf |
Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet Akteuren der Wirtschaft eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Bzgl. der Frage, ob auch ein Verbraucher von einem Schiedsverfahren profitieren kann, stehen Rechtsprechung und Literatur kritisch gegenüber. Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen der Abschluss einer Schiedsvereinbarung mit Verbrauchern wirksam ist. In der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts von 1999, traf der deutsche Gesetzgeber die Aussage, dass die Schiedsgerichtsbarkeit einen der staatlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich gleichwertigen Rechtsschutz bietet. Ob es dem deutschen Gesetzgeber gelungen ist, die Gleichwertigkeit beider Konfliktlösungsmechanismen auch im Hinblick auf die Stellung des Verbrauchers zu gewährleisten, steht auf genauem Prüfstand. Die Arbeit schließt mit Überprüfung der Frage, ob im US-amerikanischen Recht dem Verbraucherschutz im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit ähnliches Gewicht eingeräumt wird.