Multimedia als noch nicht bekannte Nutzungsart

Immer wieder taucht im Multimediabereich die Frage auf, ob ein Produzent unter Berufung auf Altverträge vorbestehende Werke benutzen kann. Hier setzt § 31 Abs. 4 UrhG an, wonach sich Lizenzverträge nicht auf (damals) unbekannte Nutzungsarten beziehen können. Im folgenden Beitrag skizziert der Verfas...

Verfasser: Hoeren, Thomas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1995
Publikation in MIAMI:19.11.2003
Datum der letzten Änderung:15.06.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Computer und Recht 11 (1995) 12, 710-714
Schlagwörter:Nutzungsart; Multimedia; Urheberrecht; EDV-Recht; Computerrecht
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-85659540357
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659540357
Onlinezugriff:101_multimedia.pdf

Immer wieder taucht im Multimediabereich die Frage auf, ob ein Produzent unter Berufung auf Altverträge vorbestehende Werke benutzen kann. Hier setzt § 31 Abs. 4 UrhG an, wonach sich Lizenzverträge nicht auf (damals) unbekannte Nutzungsarten beziehen können. Im folgenden Beitrag skizziert der Verfasser die Reichweite von § 31 Abs. 4 UrhG unter besonderer Berücksichtigung der neuesten, hierzu ergangenen BGH-Entscheidung