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2
Ansätze zu einer neuen Vertragstypologie im Bereich der Standardsoftware
3
Zugleich eine kritische Erwiderung auf Bauer, PHI 89, 38 ff. und 98 ff.
5
Überlegungen zum Umfang des Benutzungsrechts für Standardsoftware
7
Die immaterialgüterrechtliche Stellung des Multimediaherstellers
8
Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 4. November 1987
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