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Ansätze zu einer neuen Vertragstypologie im Bereich der Standardsoftware
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Zugleich eine kritische Erwiderung auf Bauer, PHI 89, 38 ff. und 98 ff.
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Überlegungen zum Umfang des Benutzungsrechts für Standardsoftware
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Die immaterialgüterrechtliche Stellung des Multimediaherstellers
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Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 4. November 1987
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