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eine rechtsdogmatische Einordnung der Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der rechtshistorischen Entwicklung ihrer gesetzlichen Regelung
Inhaltsverzeichnis:
“... nach Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG im BDSG 2001 ..... 256 -- 1. Erstreckung der Auftraggeber...”