Softwareüberlassung an der Schnittstelle von Urheber- und Vertragsrecht

Zahlreiche Ansätze existieren zur rechtlichen Einordnung von Softwareüberlassungsverträgen. So wird eine Zuordnung einmal als Lizenz- oder Rechtspachtvertrag, einmal als Miete oder Vertrag sui generis versucht. Dabei bedarf es für eine praktikable Einordnung der umständlichen Begründungsakrobatik ni...

Übersetzter Titel:Software licensing at the borderline between copyright and contract law
Verfasser: Hoeren, Thomas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1988
Publikation in MIAMI:09.11.2003
Datum der letzten Änderung:17.07.2014
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 90 (1988) 5, 340-349
Schlagwörter:Softwareüberlassung; EDV-Recht; Urheberrecht; Softwarevertrag; Lizenzvertrag
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
ISSN:0016-9420
URN:urn:nbn:de:hbz:6-85659541242
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659541242
Onlinezugriff:004_softwareueberlassung.pdf

Zahlreiche Ansätze existieren zur rechtlichen Einordnung von Softwareüberlassungsverträgen. So wird eine Zuordnung einmal als Lizenz- oder Rechtspachtvertrag, einmal als Miete oder Vertrag sui generis versucht. Dabei bedarf es für eine praktikable Einordnung der umständlichen Begründungsakrobatik nicht. Der Aufsatz stellt sämtliche Zuordnungsansätze in Frage und erläutert, inwiefern das BGB gegenüber dem EDV-Recht keineswegs so veraltet ist, wie vermutet. Vielmehr können der Natur des Softwareüberlassungsvertrages durchaus die Regelungen über den Sachkauf nach § 433 BGB gerecht werden, nachdem die Sachqualität von Software festgestellt ist.