Analyse des Patientengutes in der Kataraktchirurgie in Bezug auf die Auswahlkriterien einer ambulanten oder stationären Behandlung

Im Jahre 2000 wurden 1049 Patienten zu einer Katarakt-OP bezüglich der Auswahl einer ambulanten oder stationären Behandlung untersucht. Das Kollektiv wurde in vier Kategorien beurteilt wie Erkrankungsprofil, intra-, peri- und postoperativer Verlauf mit Sozialanamnese, Fertigkeiten und Ansichten. Sch...

Verfasser: Duschinski, Claudia
Weitere Beteiligte: Busse, Holger (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 05: Medizinische Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2003
Publikation in MIAMI:25.05.2004
Datum der letzten Änderung:21.01.2020
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Katarakt-Operation; der alternde Patient in der Kataraktchirurgie; ophthalmologischer Patient; Anästhesie und Begleiterkrankungen; Altersfaktoren; demographische Situation; die ambulante Katarakt-Operation
Fachgebiet (DDC):610: Medizin und Gesundheit
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-19679485919
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-19679485919
Onlinezugriff:Diss040511b.pdf
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Im Jahre 2000 wurden 1049 Patienten zu einer Katarakt-OP bezüglich der Auswahl einer ambulanten oder stationären Behandlung untersucht. Das Kollektiv wurde in vier Kategorien beurteilt wie Erkrankungsprofil, intra-, peri- und postoperativer Verlauf mit Sozialanamnese, Fertigkeiten und Ansichten. Schwere Erkrankungen waren kein Anlaß zur stationären Aufnahme, da ASA-III-Patienten zu 55% ambulant versorgt werden konnten. Bei stationär Behandelten fanden sich einige spezielle Erkrankungen sowie häufiger eine Mobilitätseinbuße und kognitive Defizite. Diese zogen ein vermehrtes Sicherheitsbedürfnis und geringere Fertigkeiten in der Nachversorgung des operierten Auges nach sich. Ambulant Behandelte erhielten einen Ausgleich durch eine bessere familiäre Einbindung, über welche stationäre Patienten nicht verfügen. Intra- und perioperativ zeigten stationär Behandelte eher Auffälligkeiten. Daher muß die stationäre Behandlungsart erhalten bleiben.