19 Jahre Qualitätssicherung Ärztliche Stelle Westfalen-Lippe nach der Röntgenverordnung : Ergebnisse und Folgerungen für die Überprüfungspraxis

In der Fassung der RöV von 1987 wurden erstmalig Ärztliche Stellen (ÄSt.) nach §16 später nach §17a RöV geschaffen. Diese wurden radiologisch Tätigen beratend zur Seite gestellt und haben keine Vollzugsaufgaben. In dieser Arbeit werden erstmalig die Überprüfungsergebnisse einer ÄSt. unter Berücksich...

Verfasser: Nischelsky, Johannes E.
Weitere Beteiligte: Heindel, Walter (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 05: Medizinische Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2009
Publikation in MIAMI:28.02.2010
Datum der letzten Änderung:03.05.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:RöV; Röntgenverordnung; Qualitätssicherung; einheitliches Bewertungssystem; Ärztliche Stellen; Auftragsverwaltung
Fachgebiet (DDC):340: Recht
610: Medizin und Gesundheit
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-88469562528
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-88469562528
Onlinezugriff:diss_nischelsky.pdf

In der Fassung der RöV von 1987 wurden erstmalig Ärztliche Stellen (ÄSt.) nach §16 später nach §17a RöV geschaffen. Diese wurden radiologisch Tätigen beratend zur Seite gestellt und haben keine Vollzugsaufgaben. In dieser Arbeit werden erstmalig die Überprüfungsergebnisse einer ÄSt. unter Berücksichtigung der über die Jahre gestiegener Anforderungen dargestellt. Da die Bundesländer die Aufgaben nach §16 bzw. §17a RöV als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung des Bundes wahrnehmen, gab es keine einheitlichen Prüf- und Bewertungskriterien für ÄSt.en. Aufbauend auf die Überprüfungserfahrung der ÄSt. W-L, wurde in W-L ein generelles Bewertungssystem für ÄSt.en entwickelt und getestet, das unter anderem individuelle Prüfereinflüsse minimiert. Seit November 2007 ist dieses Bewertungssystem einstimmig von allen ÄSt.en im Bundesgebiet akzeptiert und durch die jeweiligen Länderbehörden den ÄSt.en als verbindlich angewiesen.