Telekommunikation, Telekommunikationsnetze, Telekommunikationsdienste – Die Definitionen des TKG am Beispiel vernetzter Fahrzeuge

Vernetzte Fahrzeuge sind ein aktuelles Kernthema der Automobilwirtschaft. Industrie und Dienstleistungsgewerbe erhoffen sich neue Absatzmärkte und Geschäftsmodelle, Politik und Zivilgesellschaft setzen auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -effizienz. Die Konnektivität der Fahrzeuge als Gru...

Verfasser: Brünger, Christoph
Weitere Beteiligte: Hoeren, Thomas (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2019
Publikation in MIAMI:09.07.2019
Datum der letzten Änderung:02.05.2022
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 40
Verlag/Hrsg.: readbox unipress in der readbox publishing GmbH
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Telekommunikationsgesetz; TKG; Telekommunikationsdienst; Vernetzte Fahrzeuge; Industrie 4.0; M2M; Auto; Internet der Dinge Machine-to-Machine
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:CC BY-NC-ND 4.0
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Auch im Buchhandel erhältlich: Telekommunikation, Telekommunikationsnetze, Telekommunikationsdienste - Die Definitionen des TKG am Beispiel vernetzter Fahrzeuge / Christoph Brünger. – Münster : Readbox Unipress, 2019. – XII, 428 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 40), ISBN 978-3-8405-0208-8, Preis: 28,60 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0208-8
URN:urn:nbn:de:hbz:6-05149467336
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-05149467336
Onlinezugriff:diss_bruenger_buchblock.pdf

Vernetzte Fahrzeuge sind ein aktuelles Kernthema der Automobilwirtschaft. Industrie und Dienstleistungsgewerbe erhoffen sich neue Absatzmärkte und Geschäftsmodelle, Politik und Zivilgesellschaft setzen auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -effizienz. Die Konnektivität der Fahrzeuge als Grundvoraussetzung der verschiedenen Anwendungen gibt Anlass, sich mit der Thematik auch aus der Perspektive des Telekommunikationsrechts zu befassen. Die Arbeit beleuchtet daher die Frage, ob und inwiefern der Lebenssachverhalt „vernetztes Auto“ in seinen verschiedenen Ausprägungen unter die Begriffe Telekommunikation, Telekommunikationsnetz und Telekommunikationsdienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu subsumieren ist, womit umfangreiche rechtliche Verpflichtungen verbunden sein können. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Definition des Telekommunikationsdienstes (§ 3 Nr. 24 TKG), die in Zeiten des „Internets der Dinge“, der „Industrie 4.0“ und der „M2M-Kommunikation“ zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft.