Die ärztliche Aufklärungspflicht in der zahnärztlichen Implantologie in Deutschland, England und den USA: Eine rechtsvergleichende Analyse

Diese Arbeit untersucht die Möglichkeit, einen Leitfaden für die Aufklärungspflicht in der Implantologie so zu formulieren, dass sich daraus ein auch aus juristischer Sicht praxistaugliches Konzept ergibt. Dafür wird sowohl die allgemein-ärztliche als auch die zahnmedizinisch/implantologische Aufklä...

Author: Wehmeyer, Christina
Further contributors: Figgener, Ludger (Thesis advisor)
Division/Institute:FB 05: Medizinische Fakultät
Document types:Doctoral thesis
Media types:Text
Publication date:2008
Date of publication on miami:23.06.2008
Modification date:06.01.2023
Edition statement:[Electronic ed.]
Subjects:Zahnmedizin; ärztliche Aufklärungspflicht; Rechtsvergleich; Aufklärungsstandard; Arzthaftung
DDC Subject:610: Medizin und Gesundheit
License:InC 1.0
Language:German
Format:PDF document
URN:urn:nbn:de:hbz:6-44589527173
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-44589527173
Digital documents:diss_wehmeyer.pdf

Diese Arbeit untersucht die Möglichkeit, einen Leitfaden für die Aufklärungspflicht in der Implantologie so zu formulieren, dass sich daraus ein auch aus juristischer Sicht praxistaugliches Konzept ergibt. Dafür wird sowohl die allgemein-ärztliche als auch die zahnmedizinisch/implantologische Aufklärungspflicht, eingebettet in die verschiedenen Rechtssysteme, in Deutschland, England und in den USA dargestellt und verglichen. Eine Möglichkeit, die Aufklärung zu systematisieren, ist die Hinwendung zu einem Aufklärungsstandard, der den verständigen Patienten nach dem amerikanischen Vorbild des „reasonable patient“ als Hintergrund hat. Gleichzeitig könnte eine sowohl von Medizinern als auch von Vertretern der Rechtsprechung gemeinsam vorgenommene Katalogisierung erforderlicher Aufklärungsaspekte eine Basis für das Aufklärungsgespräch schaffen. Entscheidend dabei wäre die rechtliche Verbindlichkeit, so dass zumindest in den Grundsätzen der Aufklärung keine Unsicherheiten mehr bestünden.