Pflichten gegen sich selbst und die Frage nach dem guten Leben

Der Beitrag verknüpft die Diskussion um das gute Leben mit der Debatte um die Existenz von Pflichten gegen sich selbst. Es soll folgender Zusammenhang verteidigt werden: Wer die Existenz von Pflichten gegen sich selbst bejaht, ist in einem bestimmten Sinn auf eine objektive Theorie des guten Lebens...

Author: Hoesch, Matthias
Document types:Part of book
Media types:Text
Publication date:2013
Date of publication on miami:13.12.2017
Modification date:16.04.2019
Edition statement:[Electronic ed.]
Source:Hoesch, Matthias; Muders, Sebastian; Rüther, Markus (Hrsg.): Glück – Werte – Sinn. Metaethische, ethische und theologische Zugänge zur Frage nach dem guten Leben. Berlin/Boston : de Gruyter, 2013, S. 219–242
Subjects:Exzellenzcluster Religion und Politik; Ethik; gutes Leben; Pflichten gegen sich selbst; Objektivismus; Subjektivismus Cluster of Excellence Religion and Politics; ethics; good life; duties to oneself; objectivism; subjectivism
DDC Subject:170: Ethik
License:InC 1.0
Language:German
Notes:Die Veröffentlichung erfolgt mir freundlicher Genehmigung des De Gruyter Verlags.
Format:PDF document
ISBN:978-3-11-028149-1
URN:urn:nbn:de:hbz:6-90219448116
Other Identifiers:DOI: 10.1515/9783110281491.219
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-90219448116
Digital documents:hoesch_2013_pflichten-gegen-sich.pdf

Der Beitrag verknüpft die Diskussion um das gute Leben mit der Debatte um die Existenz von Pflichten gegen sich selbst. Es soll folgender Zusammenhang verteidigt werden: Wer die Existenz von Pflichten gegen sich selbst bejaht, ist in einem bestimmten Sinn auf eine objektive Theorie des guten Lebens festgelegt; wer eine objektive Theorie des guten Lebens vertritt, muss andersherum auch die Existenz von Pflichten gegen sich selbst zugestehen. Ob eine objektive Theorie des guten Lebens möglich erscheint, hängt dann zum einen an der Frage, ob Pflichten gegen sich selbst einen selbstwidersprüchlichen Begriff bilden, und zum anderen an der Frage, wie sich solche Pflichten begründen lassen.