Religionsfreiheit im Christentum und im Islam : eine vergleichende Studie am Beispiel von George Khodr und Mohamed Selim El-Awa
Den Kern der vorliegenden Arbeit stellt die Frage dar, wie die Religion selbst den modernen Begriff „Religionsfreiheit“ rezipiert. Bei Religion handelt es sich hier konkret um das orthodoxe Christentum und den Islam in der arabisch-islamischen Welt. Der Fragestellung wird am Beispiel von zwei religi...
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Division/Institute: | FB 09: Philologie |
Document types: | Doctoral thesis |
Media types: | Text |
Publication date: | 2012 |
Date of publication on miami: | 04.12.2012 |
Modification date: | 08.06.2016 |
Edition statement: | [Electronic ed.] |
Subjects: | Islamwissenschaft; Religionsfreiheit; Glaubensfreiheit; vergleichende Religionswissenschaft |
DDC Subject: | 490: Andere Sprachen |
License: | InC 1.0 |
Language: | German |
Format: | PDF document |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-68359546927 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-68359546927 |
Digital documents: | diss_abdelrahem.pdf |
Den Kern der vorliegenden Arbeit stellt die Frage dar, wie die Religion selbst den modernen Begriff „Religionsfreiheit“ rezipiert. Bei Religion handelt es sich hier konkret um das orthodoxe Christentum und den Islam in der arabisch-islamischen Welt. Der Fragestellung wird am Beispiel von zwei religiösen Denkern, einem libanesischen Christen und einem ägyptischen Muslim, nachgegangen, nämlich George Khodr (geb. 1923), dem orthodoxen Metropoliten des Berg-Libanon, und Mohamed Selim El-Awa (geb. 1942), dem Ex-Sekretär der Internationalen Vereinigung Muslimischer Rechtsgelehrter. Es wurde untersucht, wie der jeweilige Denker den eigenen Standpunkt bezüglich der Anerkennung anderer Religionen präsentiert, ob er dem fraglichen Begriff gegenüber eine theologische Einstellung vertritt, die dem modernen Verständnis dieses Begriffs entspricht, ob die jeweilige Religion sowohl ihren Anhängern als auch den Andersgläubigen das Recht auf Religionsfreiheit zuspricht, und inwieweit sie den Andersgläubigen die Freiheit der Ausübung eigener religiöser Riten zuerkennt und wie sie auf Konversionsfälle reagiert.