Investitionen von Kapitalanlagegesellschaften in strukturierte Finanzprodukte
Die Arbeit befasst sich mit dem nationalen und europäischen Regulierungsansatz für strukturierte Finanzprodukte als zulässige Vermögensgegenstände für richtlinienkonforme Investmentvermögen (OGAW-Fonds). Es wird geprüft, ob die geltenden Regelungen im Licht der Vorgaben der OGAW-Richtlinie inhaltlic...
Verfasser: | |
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Weitere Beteiligte: | |
FB/Einrichtung: | FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dokumenttypen: | Dissertation/Habilitation |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2008 |
Publikation in MIAMI: | 07.09.2010 |
Datum der letzten Änderung: | 10.05.2016 |
Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Schlagwörter: | Kapitalanlagegesellschaft; Investmentvermögen; strukturierte Finanzprodukte; OGAW-Richtlinie; OGAW-Fonds; zulässige Vermögenswerte; Richtlinie 2007/16/EG |
Fachgebiet (DDC): | 330: Wirtschaft
340: Recht |
Lizenz: | InC 1.0 |
Sprache: | Deutsch |
Format: | PDF-Dokument |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-76479403080 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-76479403080 |
Onlinezugriff: | diss_gronewold.pdf |
Die Arbeit befasst sich mit dem nationalen und europäischen Regulierungsansatz für strukturierte Finanzprodukte als zulässige Vermögensgegenstände für richtlinienkonforme Investmentvermögen (OGAW-Fonds). Es wird geprüft, ob die geltenden Regelungen im Licht der Vorgaben der OGAW-Richtlinie inhaltlich überzeugen. Insbesondere der Grundsatz der Durchschau auf den Basiswert und seine Entbehrlichkeit bei Delta-1-Produkten stehen im Zentrum der Arbeit. Darüber hinaus werden dem praktischen Anwender Hintergrundinformationen und Auslegungshilfen nicht nur hinsichtlich der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, sondern auch bezüglich der anwendbaren CESR-Richtlinien und des Fragenkataloges der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erwerbbaren Vermögensgegenständen gegeben. Des Weiteren wird erörtert wie eine Regelung für zulässige Vermögensgegenstände einschließlich strukturierter Finanzprodukte in der OGAW-Richtlinie in der Zukunft ausgestaltet werden könnte.