Empirisch fundierte Prognosestellung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB (EFP-63)
Lutz Gretenkord
Klinik für forensische Psychiatrie, Haina
Neulich habe ich ein Autohaus betreten, um mich nach einem neueren Auto
umzusehen. Ich fragte den Verkäufer, wie viel er mir für mein altes geben
würde. Er setzte sich an seinen Computer und gab allerhand ein, z.B. den Typ,
das Baujahr und die Kilometerleistung. Nach einiger Zeit eröffnete er mir, daß
mein Auto noch einen Wert von 550 DM habe.
Es gibt Aufstellungen, in denen die in letzter Zeit gezahlten durchschnittlichen
Gebrauchtwagenpreise aufgeführt sind. Niemand gibt Ihnen die Garantie, daß Sie
Ihr Fahrzeug tatsächlich zu diesem Preis verkaufen können. Dennoch werden
solche Listen von vielen Menschen als nützliche Information angesehen, so daß
man sich die Mühe macht, sie zu erstellen.
Wenn Sie als Gutachter zum Risiko des Rückfalls bei einem
Maßregelvollzugspatienten Stellung nehmen sollen, haben Sie nicht die
Möglichkeit, in entsprechenden Listen nachzuschlagen. Für Aufstellungen, aus
denen z.B. hervorgeht, wie viele Patienten mit der Diagnose
Persönlichkeitsstörung, die im Maßregelvollzug untergebracht waren,
rückfällig geworden sind, gibt es offenbar nicht genug Interessenten.
Die Abneigung gegen solche "Prognosetafeln" – oder wie immer man sie
nennen will – wird oft damit begründet, daß jeder Fall anders sei, daß
diese Statistiken über den Einzelfall gar nichts aussagen.
Aber auch jeder Gebrauchtwagen ist einzigartig. Trotzdem hat man einen guten
Anhaltspunkt für den Preis, wenn man in einer einschlägigen Liste nachschaut.
Ausgehend von dieser Basisrate können dann Abschläge für zerbeulte Kotflügel
und Zuschläge etwa für den Fall, daß einer der Vorbesitzer ein
Prominenter war, gemacht werden.
Hier wird die Meinung vertreten, daß man auch bei der Prognose künftigen
kriminellen Verhaltens analog vorgehen sollte. Es sollte systematisch erfaßt
werden, wer rückfällig wird und wer nicht, und mit welchen Faktoren die
Rückfälligkeit in Beziehung gesetzt werden kann.
Im folgenden soll eine Möglichkeit dargestellt werden, die Ergebnisse von
entsprechenden Untersuchungen so auszuwerten und darzustellen, daß sie in der
Praxis genutzt werden können (ausführliche Darstellung und Literaturhinweise
s. Gretenkord, 2001).
Dazu werden Daten aus einer eigenen Untersuchung zur Rückfälligkeit
herangezogen. In Tabelle 1 sind einige Kennwerte für die Untersuchungsgruppe
wiedergegeben.
Tabelle 1: Grunddaten.
|
Probanden |
188 nach § 63 StGB eingewiesene Männer, die 1977-1985 aus der Klinik für gerichtliche Psychiatrie Haina entlassen wurden. |
|
Unterbringungsdauer |
M = 8 Jahre (maximal 31 Jahre) |
|
Alter bei Entlassung |
M = 39 Jahre |
|
Auszüge aus dem BZR |
August 1989 |
|
Katamnesezeit |
M = 8 Jahre (4-12 Jahre) |
Bei der Untersuchung der Rückfallrate für die Gesamtgruppe, erfaßt nach drei Kriterien, ergab sich folgendes:
· 107 der 188 männlichen Patienten (56,9%)
hatten nach ihrer Entlassung keinen Eintrag im Bundeszentralregister. Die
anderen 81 (43,1%) hatten irgendeinen Eintrag, wobei es sich aber auch um
Bagatelldelikte oder etwa den Widerruf der bedingten Entlassung wegen
Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen handeln kann.
· 56 Patienten (29,8%) kamen erneut in den Freiheitsentzug; entweder
wurde eine Freiheitsstrafe verhängt oder es erfolgte der Widerruf der bedingten
Entlassung oder es wurde wieder Maßregelvollzug angeordnet.
· Hiervon begingen 25 Patienten (13,3%) nach ihrer Entlassung Gewalt-
und/oder Sexualdelikte, darunter ein Tötungsdelikt.
· Drei dieser Rückfälligen begingen Sexualdelikte ohne Anwendung
körperlicher Gewalt, demnach wurden 22 Patienten (11,7%) mit einem Gewaltdelikt
rückfällig.
Diese letztere Gruppe (gravierendstes Kriterium) wird bei den folgenden Analysen herangezogen.
Stellt man Beziehungen zwischen einzelnen Faktoren und der Rückfälligkeit
auf, so lassen sich durchaus statistisch signifikante Zusammenhänge ermitteln.
Es wurde versucht, mit multivariaten Auswertungsmethoden Variablen zu finden,
die geeignet sind, dem praktisch tätigen Prognostiker im Maßregelvollzug
empirisch gesicherte Hilfestellung zu geben.
Eine der größten Schwierigkeiten dabei ist, die "besten" Variablen
für eine solche Auswertung zu finden. Folgende Voraussetzungen sollten gegeben
sein:
·
Die Variablen müssen mit dem Rückfallkriterium einen statistisch bedeutsamen Zusammenhang aufweisen.Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wurden schließlich die folgenden zehn Variablen in die Rechnung aufgenommen:
·
Zumindest teilweise Heimunterbringung (mindestens ein Jahr) bis zum 18. Lebensjahr.Als statistisches Verfahren wurde die "logistische Regression"
verwendet. Sie hat den Vorteil, daß man – bezogen auf diese Untersuchung -
für jeden Patienten einen Wert ermitteln kann, der die Wahrscheinlichkeit für
das Begehen eines Gewaltdeliktes nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug
schätzt.
Ein solcher Prozentwert ist brauchbarer als solche Angaben wie "die
Prognose ist recht gut" oder "mit Wahrscheinlichkeit sind weitere
Straftaten zu befürchten". Die Aussage "Dieses Auto kostet 14.000
DM" gibt mehr Information, als wenn es heißt: Dieser Wagen ist "sehr
preisgünstig" oder "recht teuer".
Von den zehn nach den oben aufgeführten Kriterien ausgesuchten Variablen, die
in die Rechnung eingegangen sind, sind letztlich vier für die Endauswertung
übrig geblieben; die anderen sechs Variablen bringen keinen zusätzlichen
signifikanten Erkenntnisgewinn.
Diese vier Variablen sind:
·
Persönlichkeitsstörung (ja/nein)Wie erwähnt, sollten die in der Praxis genutzten Variablen auch in anderen Untersuchungen rückfallrelevant sein. Bei der Auswertung von 46 Studien, in denen Angaben zur Rückfälligkeit von psychisch gestörten Rechtsbrechern gemacht wurden, wurden acht gefunden, die einen Zusammenhang zwischen Diagnosen und der Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt beinhalteten (Tabelle 2).
Tabelle 2: Literaturauswertung: Diagnosen und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt
|
Land |
Untersuchung |
N |
GR |
Rückfälle |
|
|
häufiger |
seltener |
||||
|
USA |
Koppin (1990) |
109 |
+ |
"keine Psychose" |
|
|
CAN |
Rice, Harris, Lang & Bell (1990) |
253 |
+ |
Persönlichkeitsstörung |
|
|
CAN |
Harris, Rice & Cormier (1991) |
169 |
+++ |
Psychopathie |
|
|
CAN |
Rice & Harris (1992) |
192 |
0 |
||
|
CAN |
Webster et al. (1994) |
618 |
+ |
Persönlichkeitsstörung |
Schizophrenie |
|
GB |
Bailey & MacCulloch (1992) |
112 |
+ |
Psychopathie |
Psychose |
|
GB |
Tennent & Way (1984) |
617 |
++ |
Persönlichkeitsstörung |
Schizophrenie |
|
D |
Jockusch & Keller (1993) |
101 |
0 |
||
|
D |
Gretenkord (2001) |
188 |
+ |
Persönlichkeitsstörung |
|
Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++: p<.001; bei negativer Korrelation entsprechend mit Minuszeichen (nach Gretenkord, 2001, S. 248f.).
In den meisten Studien wurde ein positiver Zusammenhang zwischen dem
Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung und dem Gewaltrückfall gefunden, wobei
in einigen Fällen diese auf eine „Psychopathie" im Sinne von Hare (1991)
eingegrenzt war. Koppin (1990) definierte diese Variable als „keine
Psychose", wobei es sich bei diesen Probanden überwiegend um
Persönlichkeitsgestörte handelt.
Auch die Vorbelastung mit einem Gewaltdelikt ergibt überwiegend positive
Zusammenhänge mit dem Gewaltrückfall (Tabelle 3).
Tabelle 3: Literaturauswertung: Früheres Gewaltdelikt und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt
|
Land |
Untersuchung |
N |
GR |
Bemerkungen |
|
GB |
Tennent & Way (1984) |
617 |
+++ |
Gewaltsame Vordelikte |
|
USA |
Steadman & Cocozza (1974) |
98 |
n.a. |
Legal Dangerousness Score |
|
USA |
Thornberry & Jacoby (1979) |
414 |
+ |
Festnahmen wg. Gewaltdelikt |
|
USA |
Koppin (1990) |
109 |
(.06) |
Gewalttat vor Indexdelikt |
|
CAN |
Rice, Harris, Lang & Bell (1990) |
253 |
+ |
Akman-Normandeau-Skala |
|
CAN |
Harris, Rice & Cormier (1991) |
169 |
+++ |
Gewaltsames Vordelikt |
|
CAN |
Rice & Harris (1992) |
192 |
0 |
Früheres Gewaltdelikt |
|
CAN |
Webster et al. (1994) |
618 |
+ |
Akman-Normandeau-Skala |
|
D |
Gretenkord (2001) |
188 |
+ |
Gewaltsames Vordelikt |
Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++: p<.001; n.a.: Signifikanz wurde nicht angegeben. Nach Gretenkord, 2001, S. 254.
Es wurden lediglich zwei Studien gefunden, in denen ein Zusammenhang zwischen dem Verhalten während der Unterbringung und dem Rückfall mit einem Gewaltdelikt hergestellt wurde (Tabelle 4). Zwar kann hier nicht der Anspruch erhoben werden, daß wirklich alle publizierten Untersuchungen erfaßt wurden, aber offensichtlich gibt es nur wenige Forscher, die sich für diesen – in der Praxis doch sehr bedeutsamen – Punkt interessieren.
Tabelle 4: Literaturauswertung: Gewalttätigkeit während der Unterbringung und Rückfälligkeit mit einem
Gewaltdelikt|
Land |
Untersuchung |
N |
GR |
Bemerkungen |
|
CAN |
Harris, Rice & Cormier (1991) |
169 |
0 |
Angriffe im letzten Jahr (s. Text) |
|
CAN |
Rice & Harris (1992) (nur Schizophrene) |
96 |
0 |
Angriffe im ersten Jahr |
|
CAN |
dto. |
96 |
+ |
Angriffe im letzten Jahr |
|
D |
Gretenkord (2001) |
188 |
+ |
Gewalttätigkeit gegen Patienten und/oder Personal |
Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++:
p<.001; n.a.: Signifikanz wurde nicht angegeben. Nach Gretenkord, 2001, S. 256.
In den kanadischen Untersuchungen wurde zwischen Angriffen („assaults")
im ersten bzw. letzten Jahr der Unterbringung differenziert. Dies hat den
Vorteil, daß eventuelle Therapieerfolge mit eingehen. Auf der anderen Seite
reduziert sich dadurch die Anzahl der Aggressionen, was die Wahrscheinlichkeit
reduziert, statistisch signifikante Zusammenhänge zu ermitteln; so fanden
Harris, Rice und Cormier (1991) zwar, daß die Rückfälligen dreimal häufiger
als die Nicht-Rückfälligen während des letzten Jahres der Behandlung
aggressiv waren, dies war jedoch nicht statistisch signifikant.
Zum Zusammenhang des Alters bei der Entlassung aus der stationären
Unterbringung mit dem Gewaltrückfall wurden sechs Untersuchungen gefunden
(Tabelle 5). Nicht nur bei Straftätern allgemein, sondern auch bei psychisch
gestörten Rechtsbrechern wurden überwiegend – wenn auch nicht
immer – Korrelationen gefunden.
Tabelle 5: Literaturauswertung: Entlassungsalter und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt
|
Land |
Untersuchung |
N |
GR |
Bemerkungen |
|
USA |
Steadman & Cocozza (1974) |
98 |
n.m. |
Offensichtlich signifikant |
|
USA |
Thornberry & Jacoby (1979) |
414 |
+ |
|
|
USA |
Koppin (1990) |
109 |
0 |
n.s., aber Jüngere häufiger rückfällig |
|
CAN |
Rice, Harris, Lang & Bell (1990) |
253 |
+++ |
|
|
CAN |
Harris, Rice & Cormier (1991) |
169 |
0 |
|
|
CAN |
Rice & Harris (1992) |
192 |
0 |
|
|
D |
Gretenkord (2001) |
188 |
+ |
Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++:
p<.001; n.a.: Signifikanz wurde nicht angegeben. Nach Gretenkord, 2001, S. 259.
Im folgenden werden die Ergebnisse der Gleichung zunächst als Grafik dargestellt.

1. Stelle: "Persönlichkeitsstörung"
2. Stelle: "Vorbelastung mit Gewaltdelikt"
3. Stelle: "mindestens zweimal während der Unterbringung
gewalttätig"
Anmerkung. Die Abkürzungen bedeuten folgendes: "j" steht für ja,
also der Faktor ist gegeben. "n" steht für nein, der Faktor ist nicht
gegeben.
Abbildung 1: Grafischer Überblick über die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltrückfalls
Es wird deutlich, daß die Rückfallwahrscheinlichkeit mit höherem Entlassungsalter geringer wird. Die Gruppe mit der größten Rückfallwahrscheinlichkeit ist die Gruppe, bei der alle drei Merkmale (persönlichkeitsgestört, Vorbelastung mit Gewaltdelikt, aggressiv während Behandlung) zutreffen, die Gruppe mit der geringsten Rückfallwahrscheinlichkeit ist die, bei der keines der drei Merkmale gegeben ist. Die anderen Gruppen liegen dazwischen.
Je übersichtlicher und nachvollziehbarer die Untersuchungsergebnisse
dargestellt werden, desto größer ist die Chance, daß sie in der Praxis
genutzt werden. Deshalb hat es nicht nur kosmetische Gründe, wenn eine
möglichst gute Darstellung angestrebt wird.
Daher werden dieselben Ergebnisse noch einmal in Tabellenform dargestellt, so
daß die Prozentwerte für die Rückfallwahrscheinlichkeit direkt abgelesen
werden können. Das Entlassungsalter ist wieder in Zehnjahresschritten
dargestellt (Tabelle 6).
Tabelle 6. Rückfallwahrscheinlichkeit nach Regressionsgleichung
|
Faktor |
Rückfallwahrscheinlichkeit bei einem Entlassungsalter von ... |
|||||||
|
Persönlichkeits- |
Vorstrafe mit Gewaltdelikt |
Mind. 2x gewalttätig |
20 J. |
30 J. |
40 J. |
50 J. |
60 J. |
|
|
nein |
nein |
nein |
6% |
4% |
2% |
1% |
1% |
|
|
ja |
17% |
11% |
6% |
4% |
2% |
|||
|
ja |
nein |
15% |
9% |
6% |
3% |
2% |
||
|
ja |
37% |
25% |
16% |
10% |
6% |
|||
|
ja |
nein |
nein |
16% |
10% |
6% |
4% |
2% |
|
|
ja |
39% |
27% |
18% |
11% |
7% |
|||
|
ja |
nein |
36% |
25% |
16% |
19% |
6% |
||
|
ja |
65% |
52% |
38% |
27% |
17% |
|||
Ein Proband, der weder persönlichkeitsgestört ist, noch wegen Gewaltdelikten vorbelastet ist und der auch nicht während der Unterbringung gewalttätig war, hat je nach Entlassungsalter eine Rückfallwahrscheinlichkeit zwischen 1% und 6%. Die höchste Rückfallwahrscheinlichkeit hat ein Pb, bei dem alle drei Merkmale zutreffen und der bei der Entlassung noch jung ist, bei einem Zwanzigjährigen beträgt sie 65%.
Ein Skalpell in der Hand eines qualifizierten, erfahrenen und verantwortungsbewußten Chirurgen kann sehr nützlich sein. Ein Skalpell in der Hand eines Menschen, der diese Voraussetzungen nicht mitbringt, kann sehr schädlich sein. Dasselbe gilt für viele andere Werkzeuge, auch für die hier dargestellte Prognosetabelle. Es wird daher für wichtig gehalten, mögliche Fehler bei der Handhabung einer solchen Übersicht aufzulisten.
·
Überinterpretation der Prozentangaben. In der Tabelle sind Prozentwerte aufgeführt, weil sie anschaulich und nachvollziehbar sind. Es handelt sich aber nur um die Prozentwerte für eine Gruppe von psychisch gestörten Rechtsbrechern, die in einem bestimmten Zeitraum aus einer Klinik entlassen worden sind. Niemand behauptet, daß für eine andere Gruppe genau dieselben Prozentwerte gelten. Der Informationsgehalt dieser Prozentangaben wird aber deshalb für wertvoll gehalten, weil sie empirisch ermittelt wurden und weil die Voraussetzungen, unter denen sie zustande gekommen sind, dargestellt wurden.Nun kann man gegen das hier vorgestellte Konzept sicherlich einiges vorbringen.
Auf einen Punkt soll kurz eingegangen werden. So könnte ein Kritiker sagen:
Die Daten zur Rückfälligkeit stammen von Patienten aus einer einzigen Klinik
nur eines Bundeslandes. Außerdem sind sie auch schon ziemlich alt. Sie können
daher nicht auf Maßregelvollzugspatienten in anderen Bundesländern angewendet
werden, und auch nicht auf solche, die erst demnächst entlassen werden sollen.
Das ist im Prinzip richtig. Um die Verwendung der Prognosetafel für den
Maßregelvollzug allgemein dennoch zu ermöglichen, wurden Variablen ausgesucht,
die nicht spezifisch für eine Klinik oder ein Bundesland sind und sich auch in
anderen Untersuchungen als prognoserelevant erwiesen haben. So lange keine
besseren Daten zur Verfügung stehen, können diese einen praxisrelevanten
Maßstab darstellen. Denn die Alternative – freie Schätzung des jeweiligen
Prognostikers aufgrund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen – ist noch
weitaus weniger überzeugend. Selbstverständlich kann die hier entwickelte
Tabelle nur ein Anfang sein. Kreuzvalidierungen sind erforderlich. Wenn weitere
Daten aus möglichst vielen Institutionen in einer Datei zusammengefaßt werden,
kann der Nutzen um ein Vielfaches gesteigert werden.
Abschließend sollen einige wichtige Punkte zusammengefaßt werden:
·
Bei jedem gemäß § 63 StGB Untergebrachten ist jährlich zu entscheiden, ob er entlassen werden kann oder nicht.
Literatur
Bailey, J., & MacCulloch, M. (1992). Characteristics of 112 cases discharged directly to the community from a new Special Hospital and some comparisons of performance. The Journal of Forensic Psychiatry, 3(1), 91-112.
Gretenkord, L. (2001). Empirisch fundierte Prognosestellung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB - EFP-63. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
Hare, R. D. (1991). The Hare Psychopathy Checklist - Revised. Manual. New York, Toronto: Multi-Health Systems.
Harris, G. T., Rice, M. E., & Cormier, C. A. (1991). Psychopathy and violent recidivism. Law and Human Behavior, 15, 625-637.
Jockusch, U., & Keller, F. (1993). Differenzierung und Spezialisierung einer Abteilung des Maßregelvollzugs in der psychiatrischen Klinik - mögliche Auswirkungen auf Behandlungsdauer und strafrechtliche Rückfälligkeit. Psychiatrische Praxis, 20 (Sonderheft I), 12-15.
Koppin, M. K. (1990). Prediction of dangerous behavior for release of the criminally-insane in Colorado. Ann Arbor, Michigan: University Microfilms International.
Rice, M. E., & Harris, G. T. (1992). A comparison of criminal recidivism among schizophrenic and nonschizophrenic offenders. International Journal of Law and Psychiatry, 15(4), 397-408.
Rice, M. E., Harris, G. T., Lang, C., & Bell, V. (1990). Recidivism among male insanity acquittees. Journal of Psychiatry and Law, 18 (3-4), 379-403.
Steadman, H., & Cocozza, J. (1974). Careers of the Criminally Insane. Lexington, Mass.: Lexington Book.
Tennent, G., & Way, C. (1984). The English Special Hospital - a 12-17 year follow-up study: A comparison of violent and non-violent re-offenders and non-offenders. Medicine, Science and Law, 24 (2), 81-91.
Thornberry, T., & Jacoby, J. (1979). The Criminally Insane: A Community Followup of Mentally Ill Offenders. Chicago: University of Chicago Press.
Webster, C. D., Harris, G. T., Rice, M. E., Cormier, C., & Quinsey, V. L. (1994). The Violence Prediction Scheme. Assessing dangerousness in high risk men. Toronto: University of Toronto.